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Wohnungsübergabe mit Hindernissen

(452 Wörter in diesem Text)
(213 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo zusammen,

vielleicht kann uns hier jemand helfen.

Wir haben im Mai fristgerecht zum 31.07.04 gekündigt und in dem Kündigungsschreiben als Übergabetermin den 30.07.04 vorgeschlagen.
Die Kündigung wurde schriftlich bestätigt und der Termin wurde vorgemerkt. Soweit so gut.
Am 28.07.04 wollten wir wegen der Uhrzeit bei der Hausverwaltung nachfragen, erreichten aber niemanden.

Am 29.07. hatten wir telefonisch Erfolg und bekamen einen Rückruf versprochen. Dieser blieb aus.

Am 30.07. riefen wir abermals an und es hiess am 02.08. würde sich die Maklerin melden. Auch am dieser Rückruf blieb sowohl am 02.08. und 03.08. aus.

Am 04.08. riefen wir wieder die Hausverwaltung an, es hiess es werde sich drum gekümmert und wir bekommen einen Anruf. Und wie sollte es anders sein, funkstille.

Am 05.08. wieder angerufen, nun hiess nicht der Makler macht die Übergabe, sondern die Verwaltung selber. Die Mitarbeiterin der Hausverwaltung würde sich am 06.08. wegen eines Termins melden.

Am 06.08. um 17 Uhr riefen wir wieder an, da der versprochene Anruf wieder ausblieb. Die dann vorgeschlagen drei Termine unter der Woche zwischen 10 Uhr und 15 Uhr konnten wir nicht warnehmen, berufbedingt.
Unsere Angebote an fast jeden Tag in der dieser Woche morgens oder Abends konnte die Hausverwaltung nicht wahrnehmen, da die Kollegin von ausserhalb kommt. Deshalb am 09.08. wieder ein Rückruf.

Zu unserer Verwunderung rief am 07.08. dann doch die Maklerin an und wir vereinbarten einen Termin am 10.08. 19 Uhr. Leider standen wir dann im Stau und vereinbarten den Termin für den 11.08. 9 Uhr. Dieser fand statt.
Da haben wir erfahren das wir dann wohl noch für den August Miete zahlen dürfen, da die Übergabe erst so spät erfolgt sei. Die Übergabe wurde seitens der Maklerin heute verweigert, da der Teppich und die Gardinenstangen noch zu entfernen seien.
Wir haben der Maklerin zwecks Besichtigungen einen Schlüssel übergeben.

Worauf sich sowohl Makler als auch die Hausverwaltung wegen der Augustmiete berufen, ist die Tatsache das wir erwogen hatten eventuell den Mietvertrag trotz der schriftlichen Kündigung zu verlängern.
Wir hatten das bei der Hausverwaltung telefonisch im Juni angefragt und bekamen eine schriftliche Antwort, das wir die Kündigung schriftlich zurückziehen müssten. Das taten wir nicht.

Unsere Frage ist nun, müssen wir die Augustmiete bezahlen und kann die Maklerin wegen der noch auzuführenden Arbeiten die Übernahme wie geschehen verweigern?

Vielen Dank für Eure Geduld beim Lesen.

bluejays

P.S. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !
Sie haben alles Versucht, um die Wohnung Ordnungsgemäss zu Übergeben.

Wenn eine Beanstandung da ist haben sie einen Zeitraum, um diese zu beheben. Je schneller, desto besser!

Sie müssen die Miete nicht Nachzahlen, da die Hausverwaltung/ Makler die Termine immer wieder verschoben hat.
  

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