Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Hilfe!!!Zu viele Bohrlöcher --> Renovierungskosten 670€ ?

(389 Wörter in diesem Text)
(207 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo liebe Leidensgenossen,

hier kurz die Story: mein Freund und ich haben 22 Monate, also keine 2 Jahre in einer renovierten Wohnung gewohnt, diese dann auch genau in dem Zustand wieder zurückgegeben - einzige Ausnahme: 57 x 4 mm Bohrlöcher, 19 x 6 mm Bohrlöcher in den Wänden.

Diese waren aber leider notwendig, da in der Wohnung weder Gaderoben, Spiegel (im Bad oder sonst wo) noch Lampen, Ablagen etc. vorhanden waren... und zwei Halogensysteme eben ein paar Bohrlöcher benötigen :wink:

Auf jeden Fall haben wir die Wohnung dann mit akzeptierten Nachmieter übergeben (davor war sie im eingeräumten Zustand begutachtet und für super gepflegt befunden worden) und uns dann für die [b:226362e258]von uns verschlossenen Bohrlöcher [/b:226362e258]rügen lassen müssen.

Unser Vermieter meinte daraufhin dass er das einmal von einem Maler anschauen lassen würde, wie wir uns da einigen könnten...

jetzt :evil: : hat er die Wohnung einfach ohne unser Wissen renovieren lassen und will dafür (1-Zimmer Wohnung!) die gesammte Summe von 670€ nach Kostenvoranschlag (ohne Rechnung).

Im Mietvertrag steht: sind bei Ende des Mietverhältnisse Schönheitsreparaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte SChönheitsreparatur verursacht hätte.

--> müssen wir streichen/lassen obwohl der Fristenplan dies nicht vorsieht und die Wände bis auf Löcher in 1A-Zustand sind?

--> kann er wenn ja, den ganzen Betrag fordern? ohne uns vorher gefragt zu haben ob wir dies nicht selbst erledigen wollen?

--> 670 € für 110 qm Streichfläche?!? Ist das ein richtiger Kostenvoranschlag?

... kann bitte Jemand helfen... versteh die Welt nicht mehr!!! Außerdem behauptet unser Vermieter uns am 23.07 per Brief informiert zu haben, in dem steht dass sie am 23. die Wohnung besichtigt hätten... der Kostenvoranschlag ist aber vom 21.07 ?!?! AAAaahahhhahahhh...

Tausend Dank für Eure hoffentlich positiven Antworten,

lg Bettina.
Der Kostenvoranschlag scheint mirt zu Hoch.
Für ca 63qm Grundfläche 2 1/2 Zimmer habe ich vor ca 13 Monaten ca 500Euro gezahlt (alles in einfach Weiss).

Irgendwie passt das alles nicht zueinander. Leider bin ich kein Jurist.
Besuchen sie doch einfach mal einen Anwalt bzw. Mieterbund.
Kosten halten sich in Grenzen.
  

[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem ! Oder eher im Bereich von Karlsruhe ? Den passenden Immobilienmakler Karlsruhe finden Sie hier !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten

Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

Innen- oder Außentür Haustür online bestellen bei ottenbau.de


  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16574





Erstellung der Seite: 0.153 Sekunden