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SUCHMASCHINE:

Fragen zur Untervermietung

(376 Wörter in diesem Text)
(244 mal gelesen)   Druckbare Version




Ich möchte demnächst bei einem bekannten als Untermieter einziehen, nun ist das ja a an sich kein Problem, aber Ich brauche ja die Zustimmung vom Vermieter (das wäre in diesem Fall eine Wohnungsgesellschaft die das Haus-Viertel an meinen Bekannten vermietet hat )

Einige Infos zur Angelegenheit:
Zimmer soll Nebenwohnsitz werden:
Hauptwohnsitz bei meinen Eltern (andere Stadt)
Er zahlt 900 incl. Nebenkosten

Ich würde ein Zimmer bekommen und Mitnutzungsrechte für Küche, Bad, usw ... 200 Euro incl. alles (auch Strom)

Nun meine Fragen:


Muss er die Einnahmen aus der Untervermietung versteuern ?
(Er ist Angestellter in einer Firma)

Ist die Gesellschaft laut BGB verpflichtet mich als Untermieter zu akzeptieren, oder kann Sie Einwände in irgendeiner Form vorbringen?

reicht es zu diese Vermieterbescheinigung vom Einwohnermeldeamt der Gesellschaft zu schicken oder sollte man erstmal eine Untervermietung höflich erfragen ...?

Bedanke mich im Vorraus für die Hilfe und Antworten ...

Viele Grüße Obelix[b:170379c412][/b:170379c412]
[quote:d97b1ebb84="AndreasausBrandenburg"]Ich möchte demnächst bei einem bekannten als Untermieter einziehen, nun ist das ja a an sich kein Problem, aber Ich brauche ja die Zustimmung vom Vermieter (das wäre in diesem Fall eine Wohnungsgesellschaft die das Haus-Viertel an meinen Bekannten vermietet hat )

Einige Infos zur Angelegenheit:
Zimmer soll Nebenwohnsitz werden:
Hauptwohnsitz bei meinen Eltern (andere Stadt)
Er zahlt 900 incl. Nebenkosten

Ich würde ein Zimmer bekommen und Mitnutzungsrechte für Küche, Bad, usw ... 200 Euro incl. alles (auch Strom)

Nun meine Fragen:


Muss er die Einnahmen aus der Untervermietung versteuern ?
(Er ist Angestellter in einer Firma)

Ist die Gesellschaft laut BGB verpflichtet mich als Untermieter zu akzeptieren, oder kann Sie Einwände in irgendeiner Form vorbringen?

reicht es zu diese Vermieterbescheinigung vom Einwohnermeldeamt der Gesellschaft zu schicken oder sollte man erstmal eine Untervermietung höflich erfragen ...?

Bedanke mich im Vorraus für die Hilfe und Antworten ...

Viele Grüße Obelix[b:d97b1ebb84][/b:d97b1ebb84][/quote:d97b1ebb84]
Also, der Mieter der Wohnung muss ! ! ! seinen Vermieter fragen, ggf. Sie vorstellen.
Der VM kann die Untervermietung ablehnen.

Das mit dem Haupt und Nebenwohnsitz ist vom Amt abhängig.
Sie müssen mit dem Untermietvertrag persönlich zum Amt gehen

Versteuern? Weiss ich nicht. Ich bin aber der Meinung nicht.
  

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