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Rücktritt vom Mietvertrag - möglich ?
(342 Wörter in diesem Text) (309 mal gelesen)
Hallo,
folgendes Problem: ich habe einen Mietvertrag über eine renovierte Wohnung zum 15.08. unterschrieben. Gestern habe ich erfahren, dass die Küche (dort müssen ua. noch Steinüberhänge abgeflext werden) noch immer nicht fertig ist.
Lt. Aussage der Vermieterin wäre die Wohnung so weit ja schon bewohnbar (ist totaler Quatsch, da die Küche offen an den Wohnraum angrenzt und bei Flexarbeiten der feine Staub überall verteilt wird).
Die Wohnungs-, bzw. Schlüsselübergabe ist noch nicht erfolgt.
Sollte der Vermieter bis zum 15.08. nicht fertig sein, habe ich dann die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten ?
Sollte kein Rücktritt möglich sein - bin ich dann verpflichtet ab 15.08. Miete zu bezahlen, obwohl die Wohnung nicht in dem vereinbarten Zustand ist ?
Sollte ein Rücktritt möglich sein - muß ich dann die Maklerprovision trotzdem bezahlen ?
Vielen Dank schonmal
Gruß
ANDY Rücktritt ist nicht möglich!
Sie müssen 3 Monate kündigungsfrist waren.
Der Mangel reicht nicht aus, um fristlos zu kündigen!
Aber sie können die Miete Mindern.
Nch der "Hamburger Tabelle":
Wohnzimmer 28%
Arbeits /Kinderzimmer 20%
Schlafzimmer 12%
Bad / Küche / Balkon 10%
Abstellraum 07%
Gäste WC 03%
Grundlage ist eine 3 Zimmer Wohnung
Sie können also bei einer 3 Zimmer Wohnung bis max 38% kürzen.
Ich habe leider kein Gerichtsurteil gefunden, daher die Anwendung der "Hamburger Tabelle" genutzt. |
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