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Mängelbeseitigung nach Wohnungsübergabe
(181 Wörter in diesem Text) (348 mal gelesen)
Hallo,
ich habe zum 31.07 mein Mietverhältnis mit meinem Vermieter beendet. Heute erhielt ich Post in den ich zu diversen Mängelbeseitigung aufgefordert werde.
Zum einen ist mir sowohl im Schlafzimmer, als auch in der Küche ein Fehler beim Tapezieren passiert. Hier ist jeweils eine Bahn nicht Farbecht zu den Rest, dies wird vom Vermieter muckiert! Kann ich hier einfach die Tapete ( normale, nicht glänzende Papiertapete ) mit weißer Farbe der einfach halber überstreichen? Würde mir eine menge Arbeit ersparen und das resultat sollte doch beide zufriedenstellen.
Die Wohnung wurde zu seiner Zeit tapeziert übernommen, und soll auch so wieder abgegeben werden - was tun? Ist meine Idee des Überstreichens der Tapete rechtens?
Desweiteren verlang der Vermieter Schränke und Boden nochmals rauszuwischen obwohl meine Elter wärend der Übergabe dies nochmal gemacht haben - diese Mängel wurden jedoch beim Wohnungsübergabeprotokoll nicht eingetragen! Bin ich hier auch zur nachbesserung verpflichtet? Mein Kenntnisstand wäre das spätere Mengel die nicht bei der Übergabe aufgenommen werden nicht gerügt werden können.
Dank schonmal für die Antworten |
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