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Schloß defekt - Und wer zahlt den Schlüsseldienst?

(292 Wörter in diesem Text)
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Hallo!

Vielleicht kann uns ja jemand aufklären:

Als wir am vergangenen Wochenende nach Hause kamen erwartete uns eine unangenehme Überraschung: Das Schloß unserer Wohnungstür ließ sich nicht öffnen!
Das musste dann letztendlich vom Schlüsseldienst erledigt werden, welcher dann auch stolze 175,- Euro berechnet hat (war etwas kompliziert und dann noch der Wochenend-Aufschlag).
Es stellte sich heraus, das wohl eine Feder im Schließzylinder gebrochen war und dehalb das Schloß blockierte.
Da wir uns keiner Schuld bewusst sind und auch erst seit 7 Monaten in dieser Wohnung leben, gehen wir eigentlich davon aus, dass der Vermieter die Kosten übernimmt.
Leider sieht das unser Vermieter nicht so; die Kosten für das neue Schloß würde er übernehmen (Schließanlage), jedoch nicht für das Öffnen der Tür. Schließlich sei das Schloß bei Einzug ja noch funktionstüchtig gewesen.

Außerdem wies er uns darauf hin, das er ja im vergangenen Monat schon die Kosten für eine Rohrreinigung übernommen hätte (Küchenabfluß war verstopft und ist gereinigt worden), die er auch nicht hätte zahlen brauchen.

Beides sehe ich allerdings anders. Sowohl das defekte Schloß, als auch eine Rohrverstopfung sind doch vom Vermieter als Mangel an der Wohnung zu beheben!?

Freundliche Grüsse,
T. Fuchte.
Sie haben im Mietvertrag normaler Weise eine Klausel wegen Kleinreparaturen.

Wenn Gefahr im Verzug ist, dürfen sie selber handeln.
D.H. im Fall Schlüssel muss der VM zahlen, da der Betrag über die 75Euro hinaus geht. Der VM muss nicht nur das Material , sondern auch den Handwerker zahlen. Ob Sonntagszuschlag oder nicht.

[color=red:8848661e33]Sollte das Schloss aber Ihr Eigentum sein, weil sie z.B. das Schloss bei Einzug getauscht haben, sind die Kosten Ihr Problem.[/color:8848661e33]

Was das Rohr angeht, je nach Fall muss der VM zahlen oder nicht.
  

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