EXTREM WICHTIG - Auszugsfrist bei Staffelmietvertrag HILFE!
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Hallo zusammen!
Ich habe da folgendes Problem: Meine Verlobte und ich wohnen seit dem 01.08.95 in einer 47 m2 Wohnung (Wohn- Schlafraum).Wir beide sind eingetragenen Mieter und werden beide gemeinsam kündigen!
Der Mietvertrag ist allerdings seit dem 31.08.2000 abgelaufen. Der Vermieter wollte aber keinen neuen MV erstellen, lehnte dies sogar ausdrücklich ab (telefonisch). Nun wohnen wir auf gegenseitigem Einverständins in dieser äußerst kleinen Wohnung. Diese Wohnung ist uns allerdings viel zu klein geworden, womit wir schon beim Problem des Auszuges sind. Mein Vermieter sagt, dass wir eine Kündigungsfrist von 9 Monaten haben. Da wir aber kaum eine Chance hätten eine Wohnung, bzw. 2 Wohnungen zu zahlen, brauchen wir dringend Rat.
Nach der neuen Mietrechtsreform 09.2001 sieht doch das Gesetz vor, dass die Kündigungsfrist nur 3 Monate beträgt? Wer kann uns helfen? Wir wollen noch in diesem Jahr aus dieser Wohnung ausziehen. Rein technisch gesehen wohnen wir seit 4 Jahren ohne Mietvertrag!
Hinweis: In unserem MV wurde § 2 Ziffer 1 a gestrichen die besagen:
§ 2. 1a) Nur für Verträge von bestimmter Dauer. Der MV läuft auf unbestimmte Zeit und kann bei Mietverhältnissen über Wohnraum mit gesetzlicher Frist gekündigt werden.(1) (GESTRICHEN)
DAS KLEINGEDRUCKTE!
(1) Die gesetzliche kündigungsfrist beträgt gem. § 565 BGB bei einem Mietverhältnis über Wohnraum 3 Monate und verlängert sich nach 5, 8, 10 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils 3 Monate
Können wir nun innerhalb von 3 Monaten kündigen???
Unser Vermieter besteht mittlerweile auf 9 Monate lt. seines Rechtsanwaltes.
Danke schon mal im Voraus für Meinungen, Ratschläge, Beistand.
MFG - Duke hiho
schlechte Nachricht.
Mietverträge die vor dem 1. September / oder Oktober :( in Ihrem Fall unerheblich, abgeschlossen wurden, behalten die alte Kündigungsfrist, nach Mietzeit, in Ihrem Fall, 9 MONATE !, unerheblich hier, ob Sie einen Staffelmietvertrag oder ähnliches abgeschlossen haben.
mfg plague Hallo,
ich habe nun den Gang zum Mieterverein gewagt und war zusätzlich beim Rechtsanwalt! Nach der Sachlage ist es so, dass beide unabhängig davon gesagt haben, dass ich nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe. :lol: :D
Allerdings hat der BGH auch schon zu ungunsten des Mieters entschieden, was mich natürlich hart trifft, aber bei mir wurde die Fußnote gestrichen, die sich auf die Kündigungsfrist bezieht.
Schade, dass der Poster nur als Gast geantwortet hat. Ich würde sogar eine Kopie in Form eines JPGs schicken, um das ganze dilemma zu verdeutlichen. Namen würden allerdings geschwärzt!
Gruß Duke |