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Besichtungstermine nach ordentlicher Kündigung
(138 Wörter in diesem Text) (289 mal gelesen)
Hallo!
Ich habe meinen Mietervertrag ordentlich zum 1.10 gekündigt, bin aber schon am 1.8 ausgezogen. In den 2 Monaten bis zum 1.10 werde ich die Wohnung renovieren. Meine Frage ist nun, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die mir vorschreibt, wieviele Besichtigungstermine ich dem Vermieter und potentiellen Nachmieterinteressenten gewähren muss oder ob das nach eigenem Ermessen geschehen kann? Ich weiss es gibt eine Regelung.
Ich kann sie aber nicht auf die schnelle Finden.
Mal hier oder bei Mieterbund.de suchen.
Ich bin der Meinung, das sie min 2 Tage die Woche zu verschiedenen Zeiten dem VM zur verfügung stehen müssen.
Die Termine muss der VM einige Tage Vorher abklären. Am besten sie einigen sich je nach erscheinen der Annonce über einen Termin. Bei mir waren die Termine z.B. Mittwoch 16:00-19:00 und Samstags 14:00-16:00. |
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