mietminderung
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hallo,
ich benötige dringend eine information bezüglich mietminderung.
folgende mängel bestehen:
- eines von zwei fenstern meiner wohnung lässt sich nicht öffnen.
- durch 2 dachfenster regt es rein
- dadurch bedingt entstanden große gelbe wasserflecken an einer wand
- seit 8 wochen lebe ich ohne gegensprechanlage und ohne
türaufdrücker,was bedeutet immer aus dem 2. stock herunterlaufen zu
müssen.
- mein briefkasten ist so schmal, dass postsendungen bei nachbarn
automatisch abgegeben werden.
auf die mängel wurde von mir mündlich und schriftlich hingewiesen.
um wieviel prozent kann/soll/darf ich die miete mindern?
für einen kurze, am liebsten schnelle info wäre ich sehr dankbar.
herzlichen dank!
anonym Fenster regnet rein (wenn ich richtig lese pro Fenster)
10% LG Darmstadt;WM 1985 S.22
Wasserflecken durch die Fenster mit ggf Schimmel
5% bis 10% AG Bad Bramstedt WM 1990 S.71
Gegensprechanlage UND Türdrücker
5% LG Berlin. GE 1992 S.159
Briefkasten
3% Weiss leider kein Gericht, habe den Fall selber gehabt
Quelle: ARAG Ratgeber zum Mietrecht hallo,
und recht herzlichen dank für die info.
ich habe jetzt bereits die miete gemindert, allerdings nur um 10 %.
das war wohl falsch.
lg
anonym |