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SUCHMASCHINE:

Umlegung von Reparaturkosten auf die Nebenkosten !?

(285 Wörter in diesem Text)
(405 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo,

wir hatten innerhalb von einem Jahr 2 Reparaturen an einem verstopften Abwasserrohr. Jetzt droht die Vermieterin, bei einer weiteren Reparatur diese Kosten auf die Nebenkosten umzulegen.

Sie behauptet, es währen zuviele Sachen im Rohr gewesen, die dort nicht reingehören (z.B. Essensreste, Tierstreu usw.).

Der Servicemensch, mit dem ich unter vier Augen sprechen konnte, meinte dagegen, daß das Abflussrohr einfach marode wäre. Und das was er laut Vermieterin machen dürfe, nämlich mit der Spirale reinigen, nicht reichen würde. Eine Komplettsanierung wäre besser.

Das Haus ist ca. 40 Jahre alt !!! (7 Mietparteien)


Meine Frage ist nun: Kann die Vermieterin einfach die Kosten auf die Nebenkosten abwälzen ?
_________________
Grüße
Thomas
Sollte Reparaturen regelmässig wiederkehren, kann die VM es in die Nebenkosten aufnehmen.


Aber sie kann diese Kosten nicht mit in die Nebenkosten setzten.
Diese Reparaturen sind nur eine Notlösung und daher immer wiederkehend.
Sollte die VM dieses Trotdem in die NK nehmen, streichen sie diese raus. Besprechen sie sich mit den anderen Mietparteien, damit die Lösung einheitlich ist.
ggf. mit Anwalt/ Mietschutzbund rücksprache halten. Vielleicht ist ja einer der 7 Parteien Mitglied bzw Rechtschutzversichert.
hiho,

grundsätzlich sind reparaturen nicht umlagefähig !

Sollten Sie nachweisbar grössere Mengen undurchlässigen Abfalls durch die Spüle senden, sind Sie natürlich dafür haftbar.

Hier scheint der Fall vorzuliegen, dass nach mehreren Jahrzehnten nicht ein einziges mal entsprechenden Spülungen vorgenommen wurden.

Fordern Sie Ihren Vermieter auf. für entsprechenden Durchlass der Abwasserleitungen zu sorgen, ansonsten drohen Sie mit Mietkürzung (geschätzt ohne Tabelle auf 3 %).

Setzen Sie eine Frist die Rohre entsprechend zu reinigen , ca. 3 Wochen.

mfg plague
  

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