Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Nebenkostennachbelastung rechtens?

(232 Wörter in diesem Text)
(154 mal gelesen)   Druckbare Version




Einen wunderschönen erstmal,
habe einige Fragen zu meinem ehemaligen Mietverhältnis.

Zur Situation:
-Mein ehemaliger Vermieter verlangt 800€ Nebenkosten Nachzahlung.
-Mietvertrag habe ich nicht mehr, eine richtige Rechnung habe ich ebenfalls, auch auf mehrfachem Verlangen hin, nicht erhalten. Nur eine Selbsterstellte Abrechnungstabelle, über die gezahlten Mietbeträge und der zugehörigen Nebenkosten, allerdings keine direkte Rechnung zu jedem aufgeführten Betrag.
-Mein Vermieter weigert sich, eine Kopie des Mietvertrages auszuhändigen.
-Gemietet wurde die Erdgeschosswohnung(48qm²) einer Doppelhaushälfte.
-Das Mietverhältnis besierte auf einer eher freundschaftlichen, vertrauenswürdigen Basis, wodurch ich das jetzige Verhalten der ehemaligen Vermieter denke, dass ich hintergangen wurde.
-Mietverhältnis war am 28.02.04 beendet

Fragen hierzu:
-Ist der Vermieter verpflichtet eine Kopie auf mein Verlangen als ehemaliger Vertragspartner auszuhändigen?
-Kann ich eine vollständige Aufschlüssellung der Kosten(Zählerstände, Kostenverteilung auf das Haus,usw.) verlangen, und mich vor Erhalt dieser weigern die Kosten zu tragen, auch wenn eine handschriftliche schriftliche Vereinbarung unterschrieben wurde, die Kosten bis zu einem angegebenem Datum zu tragen?
-Wer ist Verpflichtet den Vertrag zu ändern, wenn, z.B. ein im Mietvertrag nicht erwähnter Untermieter zugezogen ist?
-Ist es vom Vermieter zulässig, die Nebenkosten des gesammten Hauses(also nicht nur des Erdegeschosses) auf mich abzuwickeln, wenn der Rest des Hauses lehr stand?
-Eine schriftliche Vertragskündigung hat es von beiden Parteien nicht gegeben, besteht somit das Mietverhältnis somit noch oder ist das auf drei Jahre angesetzte Mietverhältnis somit ausgelaufen?

vielen Dank im Vorraus
Heiko
  

[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem ! Oder eher im Bereich von Karlsruhe ? Den passenden Immobilienmakler Karlsruhe finden Sie hier !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten

Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

Innen- oder Außentür Haustür online bestellen bei ottenbau.de


  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16574





Erstellung der Seite: 0.171 Sekunden