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SUCHMASCHINE:

Starkstromanschluss für Elektroherd

(232 Wörter in diesem Text)
(1896 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Wohnung gemietet (Altbau) in dieser Wohnung ist die gesamte Elektrik noch kreuz und quer verlegt. Ausserdem gibt es in der Küche nur Gas, kein Starkstrom für Elektroherd. Mit dem Vermieter wurde abgesprochen, dass ich die Wohnung nur unter der Vorraussetzung miete, dass Starkstrom gelegt wird. Das alles wäre auch gar kein Problem gewesen, da ich einen Elektriker kenne, der das hätte machen können (Hat mein Vermieter gewußt, war auch so in Ordnung). Jetz besteht mein Vermieter allerdings plötzlich darauf, eine Firma zu beauftragen. :evil: Wer muss das ganze denn jetzt bezahlen? :?: Hätte mein Bekannter das gemacht, hätte mich das ganze die Materialkosten und einen Kasten Bier gekostet... so sieht das ganze aber schon ganz anders aus. Zumal ich in die Wohnung schon einiges an Geld reingesteckt habe, sie war unrenoviert.
naja du hast abgesprochen aber nichts schriftliches seitens des vermieters oder? Und wenn es dein ausdrücklicher Wunsch ist bitte, solang in der Küche Gasanschluss ist kannst Du Dich nicht beschweren.
Somit könnte der Vermieter sagen dir war dies bekannt und es gibt doch auch Gasherde *g*

So wirst Du, weil Du den Anschluss haben willst, auch die Kosten dafür selbst tragen müssen:(
Es geht noch einfacher: Dein Freund kann den Herd auch an 220V anschliessen.

Das kostet wahrscheinlich nur eine Flasche Bier und fast kein Material.
  

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