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Kautionsfreigabe erst nach Betriebskosten-Abrechnung?
(98 Wörter in diesem Text) (336 mal gelesen)
Hallo!
Am 31.07.03 zog ich aus meiner alten Wohnung aus, für die ich beim Einzug eine Kaution hinterlegt hatte. Nun habe ich die Freigabe der Kaution bei der Hausverwaltung angefordert. Die Antwort lautete, die Kaution dürfe solange zurückgehalten werden, bis die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2003 fällig ist.
Ist das rechtmäßig? Ich dachte, die Kaution müsste allerspätestens 6 Monate nach Auszug freigegeben werden.
Kann mir jemand einen Paragraphen bzw. den genauen Wortlaut nennen, in welchem eine Frist für die Rückzahlung der Kaution (unabhängig von den Betriebskosten) festgelegt ist?
Vielen herzlichen Dank im Voraus! |
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