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Hallo, darf meine Vermieterin das????

(417 Wörter in diesem Text)
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Hallo zusammen,

ich ziehe am 1.August in eine andere Wohnung ( GOTT SEI DANK)
Momentan wohne ich noch in meiner alten Wohnung. ich bezahle 210€ kalt und 20€ Umlagen. Ich wohne jetzt über 2 Jahre hier, ich habe noch keine einzige Wasser oder Heizkostenabrechnung gesehen, und evtl. zuviel gezahltes Geld zurückbekommen oder dergleichen. SIE ist doch verpflichtet mir diese zu geben, oder??
Desweitern muss ich die Wohnung besenrein hinterlassen, was ich machen werde ist den Teppich reinigen, aber streichen muss ich doch nicht oder???? Die Vermieterin meinte letztens nur, das Sie die kompletten 210€ an Kaution einbehalten will, nur das sehe ich nicht ein, da ich die Wohnung so gut ich kann reinigen werde und diese verlassen werde wie ich rein bin. SIE meinte das Sie die Kaution einbehalten will da ich Bilder aufgehängt habe, das is DOCH NICHT RECHTENS!!??? oder???
Ich flippe noch aus!!!!
Desweiteren habe ich meinen neuem Vermieter in Kenntnis gesetzt, dass ich die Kaution für die neue Wohnung in Höhe von 810€ auf dreimal zahlen muss oder werde. Er kann es mir doch nicht verbieten oder??? Nur ich kann momentan keine 810€ einfach so zahlen.

Ich danke euch sehr über eure antworten, ich verzweifle sonst noch :-(
Ich kann Dir nicht viel zu Deinen Fragen sagen, ich bin nur zufällig als Fragestellerin über Deinen Thread gestolpert. Ich selber habe eine vergleichbare Wohnung 206,- Kaltmiete (28 qm) meine monatlich gezahlten Abschläge betragen 27 Euro, effektiv kommt aber immer eine Nebenkostenabrechnung, die 62 Euro Abschlag pro Monat erfordert. Ich muß jedes Mal viel Arbeit in die Abrechnung stecken um mich auf rund 45 Euro pro Monat zu drücken. Ich glaube bei nur 20 Euro Nebenkosten fährst Du sehr gut und ich würde diesen Punkt nicht monieren.

Die Sache mit dem Teppich interessiert mich auch, denn der Vermieter hat meine Wohnung ausgelegt und ich wohne nun schon einige Jahre hier und bräuchte eigentlich einen neuen. Muß der Vermieter den zahlen? Oder ich beim Auszug? Im Mietvertrag steht nichts zu dieser Sache (auch nichtz zum herd + Kühlschrank den er stellt).

Was steht denn betreffs des Streichens in Deinem Mietvertrag? Dort ist es eigentlich meines wissens immer angegeben, wenn man es muß. bei mir steht diesbezüglich nichts und daher muß ich es meines Wissens nicht.
Allein für das beseitigen von Löchern in der Wand, weil Du dort Nägel eingeschlagen hast kann man glaube ich kaum 210 Euro verlangen, zur Not füll sie selber auf.
Aber wie gesagt Fachfrau bin ich nicht :)
  

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