ETW wird verkauft
(254 Wörter in diesem Text) (163 mal gelesen)
Hallo,
Wir habe ein Problem.
Vor drei Jahren sind wir in eine Eigentumswohnung zur Miete eingezogen.
Die Vermieterin teilte uns mit sie würde in 5 Jahren die Wohnung zum Verkauf anbiete. Jetzt nach drei Jahren hat sie uns mitgeteilt das dies nun der Fall ist und sie den verkauf der Wohnung an den Markler weitergegeben hat und dieser teilte uns mit das wir nach verkauf 3 monate Zeit haben uns eine Wohnung zu suchen.
Jetzt unsere Frage.
Wenn wir jetzt kurzfristig eine Wohnung finden wie sieht das mit der Kündigungsfrist aus.
Da wir erst vor drei Jahren umgezogen sind haben wir es ja nicht so dicke auf dem Konto um doppelte Miete und Maklerprov. zu zahlen.
Hat jemand damit erfahrungen gemacht und kann uns helfen? Hierzu gibt es mehere Urteile:
Eines:
Wenn ver VM die Wohnung verkaufen will, und eine leere Wohnung einen ca 6% höheren Preis erziehlen kann, ist eine Kündigung rechtens
(LG Hamburg WM191s.185)
Bei Verkauf einer Wohnung gibt es eine Sperrfrist von 3 Jahren zur Eigenbedarfskündigung.
Was das aber nun genau im einzelfall bedeutet, ist nicht ganz klar.
Die Urteile wiedersprechen sich, oder sie sind wirklich individuell zu sehen. Fall für Fall.
Auf alle Fälle kann er, wenn er es Begründen kann.
Aber wie gut die Begründung ist, kann, glaube ich, nur ein Fachmann feststellen.
Das ist ein Problem. Hier sollten sie sich Fachliche Hilfe holen. Anwalt Mieterschutzbund.
Handeln sie schnell, damit sie keine Fristen (Wiederspruch) verstreichen lassen! |