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Wäscheleine seit 20 Jahren - Gewohnheitsrecht?
(161 Wörter in diesem Text) (627 mal gelesen)
Hallo,
ich wohne mit meiner Familie in einer Mietwohnung im Vorderhaus im Erdgeschoss und wir haben seit etwa 20 Jahren eine Wäscheleine im Hof, direkt vor unseren Fenster.
Seit 20 Jahren haben wir auch mit niemandem Probleme damit gehabt.
Seit einigen wenigen Jahren haben wir auch eine neue Hausverwalterin.
Mit ihr hatten wir mal ein Problem weil wir einige Male zu laut waren (neue Heimkinoanlage + Fehleinschätzung ihrer (Bass)Leistung), hat sich aber geklärt: Wir haben ein Schreiben bekommen, wir haben darauf reagiert und man sollte meinen alles ist wieder okay.
Nun es ist nicht so! Seitdem bekommen wir regelmäßiger Post von der Hausverwalterin, die uns wegen jeder Kleinigkeit ermahnt oder belehrt.
Im aktuellen Fall ist es die gute alte Wäscheleine. Nach 20 Jahren stört sie plötzlich und soll unverzüglich entfernt werden.
Meine Frage: Muss ich sie denn jetzt entfernen, greift hier nicht das Gewohnheitsrecht? Was kann ich sonst tun?
Ich bedanke mich schon mal recht Herzlich.
Gruss |
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