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Wohngeld - Mindestversorgungssatz

(103 Wörter in diesem Text)
(605 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo,
ich habe Wohngeldbeantragt und mir wurde gesagt, dass man monatlich über einem sog. "Mindestversorgungssatz" liegen muss, da man sonst ein "Fall fürs Sozialamt" ist und nicht berechtigt, Wohngeld zu beziehen.
Ich bin Studentin und bekannterweise können Studenten ja keine Sozialhilfe beziehen.
Kann mir jemand sagen, wie hoch dieser Mindestversorgungssatz ist? Ich kann im Net leider keine Infos dazu finden.

Danke und Grüße
Hallo Stella,

mindestens nachzuweisen ist ein Betrag etwa in Höhe von Sozialhilferegelsatz des jeweiligen Bundeslandes + Miete inkl. Nebenkosten. Dieser Betrag muss aus Einnahmen und/oder Vermögen zur Verfügung stehen, um einen Wohngeldanspruch zu erreichen.

MfG
rhw
  

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