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SUCHMASCHINE:

Betten lüften im RMH verboten?

(123 Wörter in diesem Text)
(285 mal gelesen)   Druckbare Version




Wir haben ein RMH gemietet. Seit unser Vermieter von Nachbarn angesprochen wurde, ist es ihm nicht mehr recht, daß wir unsere Betten und Kleidung über den Balkon hängen zum Lüften.
In unserem Mietvertrag nicht, daß dies verboten ist.
Kann unser Vermieter verbieten, unseren Balkon in dieser Weise zu benutzen?
Sie haben ein Sondernutzungsrecht!
Sie dürfen den Balkon für fast alles nutzen, solange sie Niemanden mit der Nutzung beinträchtigen!

Ich kann mir nicht vorstellen, das es wirklich eine beeinträchtigung ist, wenn sie Ihre Wäsche auf dem Balkon trocknen bzw. luften.
(Oder Was für eine Art Wäsche hängen sie Auf)

Sie sollten mit dem Vermieter Reden und fragen, warum das Verbot aufgestellt wurde.

Reden ist meistens besser wie Streiten.
  

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