Kaution einbehalten: abgezockt oder "rechtmäßig" n
(302 Wörter in diesem Text) (180 mal gelesen)
Hallo,
ich habe vor 2 Wochen geheiratet. Meine Frau hatte Ihre Wohnung zum 31.5. gekündigt, da sie nun bei mir wohnt. In der letzten Maiwoche traf sie dann die Vermieterin im Flur und teilte Ihr mit, dass wir den Schlüssel rechtzeitig übergeben werden.
Die Vermieterin entgegenete, es sei nicht so eilig, sie könne sich damit ruhig noch etwas Zeit lassen.
Nun ja, es war nicht wirklich n o t w e n d i g, aber es passte uns in den Hochzeitsvorbereitungen besser, so dass wir den Schlüssel erst am 10.6. abgaben. Nun liegt uns ein Schreiben vor, dass die Kaution komplett (1 Monatsmiete) einbehalten wird, da durch die verspätete Rückgabe der Monat 6 noch fällig sei.
Zusätzliche Info: der Sohn der Mieterin zieht nun in die Wohnung ein.
Das war ein tolles Hochzeitsgeschenk....(und wir haben den die Küche für lumpige 100 Euro überlassen)
Ist das nun rechtens? Ich habe dazu nur den § 571 BGB gefunden, der aber sicher interpretiert werden muss....
LGs und Danke für Antworten (P.S. wir sind nicht rechtschutzversichert...)
Wolfgang Hallo,
nein es ist nich rechtens das die komplette Kaution einbehalten wird. Ich ziehe selber zum 01.08um. Meine Vermieterin zickt auch rum, sie will die ganze Kaution einbehalten. Das ist aber falls nichts kaputt ist oder so NICHT RECHTENS. Ich glaube bei mir gibt es bei Schlüsselübergabe auch noch den GRÖSSTEN Stress. Were Dich, frage Sie was für Gründe Sie dafür hat. Kannst dich dann ja nochma melden und es mitteilen
Grüße
Daniel Vermieter kann 6 Monate ganze Kaution einbehalten und muß erset dann zurückzahlen.
Wenn Du zum 31.05 schon raus sein solltest, dann kann natürlich niemand zum 01.06 einziehen.
Aber da weiß ich nicht wie sich das verhält.
Du hast nur 1 Monat Kaution ? |