Haftung bei Badmodernisierung/Instandhaltung
(257 Wörter in diesem Text) (430 mal gelesen)
Hallo!
Mein Bad wird komplett erneuert, sprich gefliest, neue sanitäre Einrichtungen, neuer Heizkörper usw. Neben einigen Differenzen mit der Vermieterin bezüglich Ankündigung und mieterhöhung welche zu klären sind/waren taucht nun eine weitere Frage auf.
Die Handwerker müssen nun auch noch in die Küche (Wasserhahn versetzen) und in ein anderes Nebenzimmer (Heizungsrohre versetzen, damit der Anschluss im bad passt). In der Wohung ist Parkett verlegt. Nun hat die Vermieterin mir eine Rolle Pappe und Krepp-Klebeband dagelassen mit dem Hinweis, ich müsse alles gut abkleben.
Ich sei dann auch verantwortlich, wenn es irgendwelche Parkettschäden durch die Arbeiten gebe.
Die Frage: Ist das so? Nach meinem Verständnis sind die Handwerker dafür verantwortlich, keinen Schaden anzurichten. Das Staub und Schmutz entsteht, und ich meine Möbel abdecke ist mir klar, aber bin ich verantwortlich für das Parkett wenn meine Vermieterin die Arbeiten beauftragt?
Dazu muss angemerkt werden, dass ich mehrfach den Wunsch geäussert habe, das Bad zu erneuern. Aber aus dem Grund, dass nach einem Wasserschaden des Obermieters die Decke gemacht werden muss (Versicherung zahlt), die Badewanne am Abfluss kurz vorm Durchrosten ist und der Terazzo-Boden überall Risse hat (ok, ich habe ihn so gemietet).
Nun meint die Vermieterin, überall den Hinweis: die Arbeiten geschehen ja auf meinen Wunsch, anbringen zu müssen.
Für Antworten bin ich dankbar!
Gruß
Thomas Na klasse,
Sie gehen in Haftung und zahlen dann auch noch mehr miete!
Wo ist ihr Vorteil?`??
Bitte der Vermieterin klar Sagen, das SIE die Haftung hat, und nicht sie als Mieter |