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Wann Rückzahlung der Kaution??

(218 Wörter in diesem Text)
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Hallöchen,

ich habe eine Frage. WIr haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt, und bisher sind auch keine Probleme mit unserem alten Vermieter aufgetreten. Allerdings wollten wir jetzt einen Termin zur Wohnungsübergabe machen, und da haben wir dann gefragt, wann wir unsere Kaution zurückerhalten. Der Vermieter meinte nur, das dauert noch, er müßte schließlich erst noch den Sparvertrag kündigen.
Das er ein Anrecht darauf hat, ein Teil der Kaution zurückzuhalten, wissen wir. Aber es kann doch nicht sein, das wir auf unsere komplette Kaution warten müssen, oder? Schließlich muß man ja auch in der neuen Wohnung Kaution hinterlegen.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen! Dankeschön...
Welcher Zeitraum vertretbar ist, ist bei den Gerichten leider stark umstritten: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (Re WM 87, 310) hängt die Überlegungsfrist, die dem Vermieter zusteht von den Umständen des Einzelfalles ab.

Die lokalen Gerichte räumen dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist zwischen zwei und sechs Monaten (selten länger) ein.

Sollte er tatsächlich einen Sparvertrag abgeschlossen haben, kannst du also mit einer drei monatigen Kündigungsfrist rechnen. Allerdings stehen dir die in der Zeit angesammelten Zinsen aus dem Sparvertrag zu.

Lieben Gruss
Asmodine

PS: Ich würde ihn fragen bei welcher Bank er es angelegt hat und dann mir von dieser Bank die Zinsen während dieser Laufzeit ausrechnen lassen.
  

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