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Rückerstattung der Maklerprovision?
(120 Wörter in diesem Text) (936 mal gelesen)
Hallo,
vor 2 Jahren habe ich ein Haus erworben und zahlte eine Maklerprovision. Nun leider wird der Kaufvertrag rückabgewickelt weil ich keinen Kredit bekomme und die Restsumme des Kaufpreises nicht zahlen kann. Habe ich ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Maklerprovision, wenn ja, wo kann ich dies nachlesen (Gesetz).
Danke für Eure Hilfe
Gruss
Jörg Hallo,
nein hast Du nicht wieso auch.
Das verschulden liegt nicht beim Makler denn Du hast keinen Vertrag bekommen ausser eine Kreditvermittlung ist teil des Vertrages, dann damit wäre dann der Vertrag zumindest teilweise erloschen....
Ansonsten ist das Vertragsrecht ...
du solltest aber besser in ein Jura Lehrbuch schauen als in das Gesetz,
da ein Vertrag verschiedene Abhängigkeiten hat.
Greetings
Martin |
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