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stromkosten für garage nach7 jahren zahlen?

(242 Wörter in diesem Text)
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hallo,
ich benötige dringend hilfe und hoffe auf eure unterstützung.
ich habe im sept.1997 einen mietvertrag über eine garage unterschrieben(damals 50 DM),bei dem unter absatz miete,nebenkosten wörtlich steht:
"der nettomietzins ohne gesetzliche mwst.beträgt monatlich 50 DM.
mietzuschlag für entstehende energiekosten.
nebenkosten:es sind keine zusätzlichen betriebskosten zu zahlen. "

somit habe ich mtl nur meine 50 DM bzw. 25,56 euro gezahlt.als ich jetzt fristgemäß kündigte, wurde wie bei mietbeginn der zählerstand abgelesen sowie unterschrieben.in den letzten5 jahren nutzte ich die garage nur zum unterstellen,im ganzen garagenkomplex wurde der strom abgestellt.nun kam der hammer: ich soll 6160 kwh verbraucht haben,und dies wird mir mit 14 ct pro kwh berechnet,+mwst,soll ich nun,nach 7 jahren,einen gesamtbetrag von 1000 euro sofort zahlen!!!
sie argumentierte,sie hätte den strom nicht eher ablesen können,weil wir die (mittlerweile verrosteten) schlösser ausgetauscht hätten.
es kam jedoch vor fast5 jahren zu einem einbruch mit diebstahl,bei dem die schlösser wegkamen.den einbruch habe ich der vermieterin nicht mitgeteilt,ihre adresse hatte sich geändert.außerdem nahm die garage an sich ja keinen schaden.
wäre es nicht eigentlich pflicht des vermieters gewesen,den strom abzulesen oder mich ggf. um einen termin zum ablesen zu bitten?
kann sie mich ohne detailierte aufschlüsselung dazu zwingen,nach7 jahren diese kosten zu tragen?

ich danke euch vielmals.
mfg linda
Es gelten bei Nebenkosten verjährungsfristen, ich glaub 12 Mon.
Abrechnungszeitraum zB 2002 muss bis zum 31.12.2003 bei dir sein. Im
Forum stehen aber viele Beiträge zur Verjährungsfrist von Nebenkosten.
Gruß Christian
  

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