Außerordtl. Künd. bei Wasserschaden durch defekte Regenrinne
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:? Wir kamen kürzlich von einer mehrtätigen Reise zurück und der Strom war weg. Der Zeitpunkt des Stromausfalls wurde durch verschiedene Geräte aufgezeichnet und konnte so auf -48 Stunden bestimmt werden. Folge: Kühlschrank inkl. Gefrierfach ausgeräumt und entsorgt. Ein paar Tage später kamen wir nach etwa 4-stündiger Abwesenheit unmittelbar nach einem Gewitter nach Hause und die Wohnung stand unter Wasser, d.h. das Wasser lief aus den Steckdosen! Nun wussten wir natürlich, was eine Woche zuvor passiert sein musste. Nachbarn bestätigten uns dann auch, dass es schon in der Vorwoche heftige Niederschläge gegeben hatte und sie den Vermieter über eine offensichtliche Undichtigkeit der Regenrinne informiert hatten. Die Reparatur wurde jedoch nicht sogleich ausgeführt.
Wir haben nun zwei feuchte Räume, deren Stromversorgung nicht gesichert ist, es riecht nach Moder und das Laminat wurde durch den Wassereinbruch erheblich beschädigt. Auf Wunsch des Vermieters haben wir das Laminat mit Büchern beschwert: traf sich gut, da das Bücherregal auch Schaden genommen hatte...
HABEN WIR DAS RECHT AUF AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG? Oder müssen wir uns mit dem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Die Vermieter sind eigentlich in Ordnung und es gab bisher kaum Probleme.
Wäre nett, wenn uns hier jemand Auskunft geben könnte! Sie Haben nicht nur das Recht auf Kündigung sondern auch auf Mietkürzung!
Wenn sie die Miete um 100% Kürzen, dann ist es doch egal wann sie aus dem Vertrag kommen.
[size=24:c726122dc0][color=red:c726122dc0]Die Wohnung ist nicht mehr Nutzbar, ggf sogar Lebensgefahr (Strom +Wasser = Feuer?????!!!!)[/color:c726122dc0][/size:c726122dc0]
Mahnen sie dringend Ihren Vermieter an.
Gehen sie zum Mieterschutzbund oder Anwalt bei Rechtsschutzvers. Lassen sie sich ihre Rechte erklären.
Sie haben anspruch auf SChadensersatz der Defekten Möbel und sonstiger Dinge, die Ihnen gehöhren!!!!
Handeln sie schnell. |