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Wohnungsbesichtigung/Eigenbedarf
(202 Wörter in diesem Text) (213 mal gelesen)
Hallo.
Ich habe ein ganz spezielles Anliegen.
Ich wohne in einem Einfamilienhaus und habe bisher Bad/Küche und WC mit meinem Vermieter geteilt. Zwar wie WG aber das Mietverhältniss, war nicht darauf ausgerichtet.
Nun hat sich mein Vermierter umgebracht.
Sein Erbe, stand nun mit möglichen Kaufinterresenten plötzlich zur Besichtigung vor meiner Tür.
Nach dem ich Ihm nun mitteilte, daß ich zuvor um Terminabsprache bitte, ruft er 10-30Min. vorher an daß er kommt. Wenn ich erzähle, daß ich nicht da bin, stört ihn das auch nicht weiter, da er ja einen Schlüßel hat und so ins Haus kann. Meine allein benutzten Räume, sind dann von der Besichtigung ausgenommen.
Nun fühl ich mich aber doch sehr in meiner Privatsväre gestört, wenn da Leute durch das Haus ziehen zumal ich das Bad im OG habe und auch WC und Küche nicht vom Rest der Wohnung getrennt sind.
Was kann ich machen? Wie viele Besuche muß ich pro Woche akzeptieren? Muß ich auch am Wochenende oder Abends die Besichtigungen erdulden?
Komm mir langsam vor, wie ein Affe im Käfig.
Wenn das Haus wirklich verkauft wird, wie ist das dann mit der Kündigung.
Kündigungsfrist laut Vertrag 3 Monate.
Ich beziehe momentan Sozialhilfe und bin schwerbehindert.
kalus :? |
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