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Scheibe eingeschlagen / Steinwurf / Vandalismus
(141 Wörter in diesem Text) (335 mal gelesen)
Uns wurde vorgestern abend warscheinlich durch eine Schleuder mit einem Taubenei großen Stein unsere Wohnzimmerscheibe eingeschlagen (Mietshaus 12 Parteien), meine Frage ist jetzt wer für diesen Schaden aufkommen muss ?
Hausverwaltung stellt sich quer, die Gebäudeversicherung würde nur für Sturmschäden gelten, der Vermieter hat aich auch noch nicht klar geäußert, gibt es da eine generelle Regelung ?
Danke für die Antworten .....
Oliver Hallo!
Ich habe ein ganz ähnliches Problem: Mein Doppelglasfenster ist auch irgendwie kaputt gegangen, aber nur die äußere Scheibe, die innere ist noch ganz. Es handelt sich hierbei um ein Dachfenster. Jetzt wüßte ich gern wer für diesen Schaden aufkommt. Der Vermieter hat ebenfalls gesagt, das die Gebäudeversicherung nur für Sturmschäden aufkommt.
Was nun? :(
Wie hast Du das denn jetzt geregelt?
Bitte um Rat!
Grüße
Fraggle |
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