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Betriebskostenabrechnung
(136 Wörter in diesem Text) (216 mal gelesen)
Ein sonniges Hallo,
ihr bräucht mal dringend Hilfe. Ich habe meine [[size=18:182ac6f67b]Betriebskostenabrechnung[/size:182ac6f67b]erhalten und einige Positionen sind mir unklar:
Darf mein Vermieter seine [b:182ac6f67b]Rasenmäherreparatur [/b:182ac6f67b]auf uns Mieter umlegen, wenn wir jährlich für seine Dienstleistung (Rasenmähen) bereits bezahlen?
Darf mein Vermieter uns eine [b:182ac6f67b]Rechnung für Abflussreinigung [/b:182ac6f67b]im Haus berechnen oder läuft das über Instandhaltungskosten?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!
Kasia Die Abflussreinigung darf er nur berechnen, wenn nachweislich ein Haushalt für die Verstopfung verantwortlich gemacht werden kann, und dann wohl auch nur, wenn es sich um eine fahrlässige Verstopfung handelt.
Bei der Rasenmäherreparatur würde ich auch sagen, dass das seine Kosten sind. Ich bezahl der Putzfrau schließlich auch nicht die neuen Putzlappen.
Generell gehören Reparaturkosten zu den Kosten, die der Vermieter trägt, abgesehen von regelmäßigen WArtungskosten. |
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