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Löcher in die Wand

(358 Wörter in diesem Text)
(362 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo zusammen,

ich werde mit meiner Freundin gemeinsam zum 01.07 in eine Mietwohung einziehen. Wir wohnen beide noch bei unseren Eltern und ich frage mich gerade, ob ich so einige Dinge aus meinem jetzigen Zimmer mitnehmen und ohne Probleme in der neuen Wohnung einrichten kann.
Primär geht es mir dabei um die Frage, in wie weit ich in der Mietwohnung Löcher in die Wand bohren darf um daran irgendetwas festzudübeln. Vor allem geht es hier um Kabelkanal fürs Arbeitszimmer und einen etwas größeren Schrank, der auch an die Wand geschraubt werden soll. Kann ich das einfach so machen? Muss ich evtl. die Vermieterin um Erlaubnis fragen? Oder sollte ich das lieber lassen.

Gruß
Jens
Erstmal herzliche Glückwunsch zm ersten Auszug!

Klar darfst du bohren.
Bitte beachte, das du dabei keine Gegenstände zerstörst (Fliesen/Kacheln). Klar darfst du auch im Bad Bohren, aber versuche in die Fuge zu bohren und keinen Schweizer Käse in eine Fliese Kachel zu machen. Normales bohren z.B. Für ein Spiegelschrank, Duschvorhang ist natürlich auch in Fliesen erlaubt!

Aber zurück zum Theme.
Bitte beachte, das du alle Löcher bei Auszug zu verschliessen hast!
Genauso hast du den KK (Kabelkanal) bei Auszug zu entfernen.

Aber mal eine Frage, woführ KK??
Ich habe eine Minibüro mit "Zockecke".
der einzige Kanal ist an der Unterseite meiner Schreibtische, damit man mit den Füssen nicht immer das Monitorkabel aus dem Rechner zieht.
Ich habe im Büro ISDN TK-Anlage, DSL (Splitter, Modem, Router) und brauche keinen KK. Ich hebe einfach einen kleinen Schrank (so eine Art Nachttisch genommen und dort alles untergebracht - Achte aber auf lüftung)


In einer Wohnung darfst du fast alles, solange du es bei Auszug wieder in den Urzustand zurück bringen kannst.
Löcher schliesst man am besten mit Acryl (Art Silicon).


Kleiner Tipp:
Achte drauf, das du wenn du ein Übergabeprotokoll bekommst, ALLE schäden drinstehen! Ich meine wirklich alle, und wenn sie noch so klein sind.
Alles was nicht im Protokoll steht, zahlst du bei Auszug!
Wenn du kein Protokoll bekommst, auch gut. Dann muss der Vermieter beweisen, wie der Zustand bei Einzug war!
  

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