Unbekannt schreibt "Ja, auch eine Mietwohnung kann je nach Lage einen Garten bzw. eine Gartenmitbenutzung haben, in der Regel liegt die Mietwohnung im Erdgeschoß oder Kellergeschoß.
Bei der "Mitbenutzung" ist es nicht so ganz einfach zu Regel welcher Mieter welche Möbel im Garten aufstellen kann/darf, hier wäre wohl eine Allgemein-Nutzung für alle Mieter Sinnvoll, dann gibt es später keine Probleme mit den anderen Gartennutzer.
Wenn der Garten nur für die eigene Wohnung zur Verfügung steht, steht es dem Mieter frei ob und vor allem welche Möbel im Garten aufgestellt werden, genau hier sind Gartenmöbel die Witterungsbeständig sind gut geeignet, ein paar Beispiele gibt es in entsprechende Shops im Internet oder "Offline" Vor-Ort beim Anbieter.
Das Internet ist in der heutigen Zeit fast immer vorzuziehen, gerade bei Shops die Frei-Haus Lieferung anbieten müssen die gekauften Möbel nicht selbst "geschleppt" werden, die Lieferung erfolgt per Spedition und geht direkt ans Haus.
Sparen über das Internet ?! Ja, der Trend geht in Richtung "Gutschein-Aktion", Anbieter wie Mirabeau-Versand für Möbel und Co. geben Gutscheine für diverse Produkte raus, diese Gutscheine kann man dort abholen im Ladengeschäft bzw. über das Internet bestellen, Anbieter gibt es über die Google-Suche oder direkt hier beim Anbieter Meingutscheincode.de
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