Mietkautionsversicherung
Datum: Mittwoch, 25.Januar. @ 00:00:00 CET
Thema: Allgemeines


Mietkautionsversicherungen sinnvoller Ersatz der Barkaution wenn diese nicht vorhanden ist

Wenn man seinen Wohnungsstandort wechselt, so fällt im Regelfall bei Abschluss des Mietvertrages eine Kautionshinterlegung an. Diese bietet dem Vermieter eine Sicherheit und findet seine Anwendung bei durch den Mieter verursachten Schäden. Solch eine Mietkaution ( www.mietkautionsbund.de )kann bis zu drei Nettokaltmieten umfassen und somit auch in den vierstelligen Eurobereich aufsteigen, je nach Preis des Mietobjekts.

Solch eine Kaution in Bar beim Vermieter zu bezahlen schränkt die eigene Liquidität jedoch stark ein. Manch ein Mieter hat die Kaution wegen den Umzugskosten nicht zur Hand und greift dann zu Mitteln wie etwa einem Kredit bei der Bank, welche sich diese mit hohen Zinsen vergüten lassen (>7% p.a.). Eine andere Möglichkeit besteht in der Überziehung des Girokontos, wo entsprechende Dispozinsen anfallen (>12% p.a.). Bei beiden Varianten zum Aufbringen der Mietkaution, müssen Mieter aber recht viele zusätzliche Kosten bezahlen (Zinsen). Dieses Geld können sich Mieter sparen und stattdessen eine Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen.

Günstige Alternative zur Barkaution - Mietkautionsversicherung Eine Alternative zur üblichen Barkaution stellt die so genannte Mietkautionsversicherung dar, welche meist in Kooperation oder direkt als Tochterunternehmen renommierter Versicherungsgesellschaften betrieben werden. Der Mieter erhält von dem Anbieter eine Bürgschaftsurkunde, die er dem Vermieter vorlegt. Als Bürgschaft gilt die Mietkautionsversicherung als gleichwertig mit einer hinterlegten Barkaution, da das Versicherungsunternehmen dem Vermieter verbindlich zusagt, in einem möglichen Leistungsfall die Kautionssumme sofort auszuzahlen. Natürlich erhalten Mieter eine Information, falls ein Vermieter von der Mietkautionsbürgschaft einen gewissen Betrag anfordert. Als Vergütung für die Bürgschaft lassen sich die Mietkautionsversicherungsanbieter einen Jahresbeitrag in Höhe von 5 – 7 % des Kautionsbetrages vom Mieter zahlen, je nach dem für welches Angebot sich ein Mieter entscheidet. Sollten Forderungen seitens des Vermieters gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden, so etwa aufgrund eines Schadensfalls, zahlt die Versicherung jene und macht diese Forderungen ihrerseits bei dem Vermieter geltend. Hier müssen Mieter also ein wenig aufpassen und bedenken, dass Sie in einem möglichen Schadenfall dennoch die Mietkaution bezahlen müssen, zusätzlich zu der Jahresgebühr für die Mietkautionsbürgschaft.

Aufgrund dieses Umstandes ist eine Mietkautionsversicherung empfehlenswert für jene, welche wegen der Barkaution einen Liquiditätsengpass zu befürchten haben. Es sollte allerdings beachtet werden, diese nicht zu lange zu behalten und wenigstens innerhalb weniger Jahre die Mietkaution anzusparen und die Bürgschaft auszutauschen. Denn in einem Leistungsfall müssen Mieter die Kaution an den Versicherer zurückbezahlen und die Jahresbeiträge für die Bürgschaft bleiben natürlich auch bei der Versicherung. Dennoch bleibt die Mietkautionsbürgschaft eine günstige Möglichkeit um einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Quelle:http://www.mietkautionsversicherung.info





Dieser Artikel kommt von Mieter-Themen - Kostenlos
http://www.mieter-themen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.mieter-themen.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1761