mein vermieter hat mir die Betriebskostenabrechnung für 2003 zukommen lassen. die nachzahlung übertrtifft die erwartung bei weitem, daher habe ich eine Einzelauflistung beantragt. die betriebskostenabrechnung beinhaltet eine auflistung der einzelnen posten (z.b. Gartenpflege xxxx Euro, Strassenreinigung xxxx Euro), wie sich diese einzelnen posten aufschlüsseln kann ich der betriebskostenabrechnung nicht entnehmen. mein vermieter (Wohngenossenschaft) stellt sich nun quer, ich könne mir die belege in der geschäftsstelle ansehen, zugeschickt wird den mietern nichts. da ich aber anhand der belege meine abrechnung nicht prüfen kann, da diese für mehrere häuser erstellt wurden und nicht für meine wohneinheit. ist mein vermieter verpflichtet mir eine entsprechende einzelauflistung zukommen zu lassen?