Hilfe!!! Mäuseplage und ein Baby in der Wohnung!!
Hallo, wir sind aufgrund unseres Babys vor Kurzem in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt stellt sich heraus, dass wir dort Mäuse haben. Die Küchenarbeitsplatte ist voller Mäusedreck, ich kann nichts darauf stehen lassen, geschweige denn Babyfläschchen etc.
Der Vermieter sagt, dass das Haus schon sehr alt sei und man gegen die Mäuse nichts unternehmen könne. Was sollen wir tun? Das Baby ist 3 Monate alt und Gott sei Dank noch nicht im Krabbelalter. Aber was sollen wir in Zukunft machen? Drei mal am Tag alles desinfizieren????
Danke für einen Expertenrat.
Wenden Sie sich an einen Fachmann. Sie müssen Mäuse nicht hinnehmen.
Aber was wie wann warum kann leider nur ein Anwalt sagen.
Oder mieterbund.de

[size=18:16f3a9329a][b:16f3a9329a]Mal was Interessantes vom Mieterbund.de[/b:16f3a9329a][/size:16f3a9329a]

[b:16f3a9329a][color=blue:16f3a9329a]Flucht vor den Mäusen [/color:16f3a9329a][/b:16f3a9329a]

Brandenburg/Havel - Eine Mäuseplage in einer Mietwohnung kann zur fristlosen Kündigung der Mieter berechtigen, meint das Amtsgericht Brandenburg an der Havel in einem 14-seitigen Urteil (Az. 32 C 520/00). Zumindest dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, Besucher der Mieter beobachten, wie fünf Mäuse im Wohnzimmer umhertollen. Andere Zeugen wiederum berichten von toten Mäusen. "Die Zahl der von den Zeugen jeweils lebend oder tot gesehenen Mäuse spricht jedenfalls für die Wohnung der Mieter eine deutliche Sprache", stellt das Gericht fest. Es sprach von einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität, die zu einer fristlosen Kündigung der Mieter gereicht habe.

[color=blue:16f3a9329a][b:16f3a9329a]Ratten [/b:16f3a9329a][/color:16f3a9329a]

Treten im Hof eines Hauses Ratten auf, ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10 Prozent zu mindern (AG Aachen 5 C 5/00 WM 2000, 379).
Kommentar: Das Gilt auch für Mäuse.
Ich bin für die Abschaffung des Babies!
Mäuse sind doch niedlich. Babies nicht.




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