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Downloadprofil: Insolvenzsichere Anlage
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Wasser-, Gas-, Strom- und Fernwärmesperre
wegen Zahlungsverzugs des Vermieters
Den Mietern steht ein Zurückbehaltungsrecht an den Betriebskosten zu. Diese können direkt an die Versorgungsunternehmen gezahlt werden, siehe Punkt 5. Im Übrigen sollten die Mieter die Betriebskosten für sämtliche Betriebskostenarten zurückhalten und ansparen, da damit zu rechnen ist, dass auch andere Leistungserbringer ihre Dienste einstellen werden, da sie vom insolventen Vermieter nicht bezahlt werden (siehe Musterschreiben Nr. 1).
Autor: Berliner-Mieterverein Version: Dateigröße: 0 bytes
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