Hallo,
ich bin am [b:38aa274bc1]03. Dezember 2003[/b:38aa274bc1] in meine aktuelle Wohnung eingezogen. Bei Einzug wurden die Zählerstände abgelesen. Bereits im [b:38aa274bc1]März 2004[/b:38aa274bc1] wurden abermals die Zählerstände abgelesen.
Jetzt im Juni erhielt ich eine Betriebskostenabrechnung, der nach ich [b:38aa274bc1]93,- EUR[/b:38aa274bc1] für die Monate [b:38aa274bc1]Dezember, Januar und Februar [u:38aa274bc1]nachzahlen[/u:38aa274bc1][/b:38aa274bc1] soll. Dies bei einer Vorauszahlung von 85,- EUR/Monat für 52qm.
Die von der Hausverwaltung gefertigte Abrechnung ist derart unverständlich, daß ich einzelne Belege anfordern muß.
Die wichtigste Frage jedoch: Ist die Hausverwaltung/der Vermieter berechtigt, nach derart kurzer Zeit eine Betriebskostenabrechnung durchzuführen?
Vielen Dank an alle Antwortenden!
Hi,
das Wirtschaftjahr einer Wohnung berträgt immer 12 Monate, also in Ihrem Fall geht das Wirtschaftsjahr von 1.04.2003 bis 31.03.2004.
Sie sind im Dez.03 eingezogen, hier wurde eine Zwischenablesung durchgeführt, damit der Anfangbestand Ihrer Zähler ermittelt werden konnte. Und der Endstand des Vormieters. Dies ist richtig so.
Deshalb bekommen Sie jetzt die Bertriebskostenabrechnung.
Die Nachzahlung ist auch normal, da der Nutzungszeitraum in den kalten Monaten lag und Sie hier mehr Energie verbraucht haben.
mfg
o.c.