Miete für Heizkosten- und wasserzähler
mein vermieter hat, ohne mich über eine mehrbelastung zu informieren, Wasser- und heizkostenzähler auf Funkablesung umgestellt. jetzt soll ich die miete für diese geräte zahlen. ist das rechtens? wer kennt sich da aus?
Hallo,

hat der VM die Mieter vorab nicht über die geplante Anmietung unterrichtet, kann er die leasing- oder Mietkosten nicht auf die Mieter umlegen( LG Berlin MM 2000,278; LG Köln WM 90,562). Der VM muss diese Kosten dann selbst tragen. Zu Unrecht gezahlte Leasinkosten kann der Mieter zurückfordern (AG Tecklenburg WM 99, 356)


mfg.0
o.




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