Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin hat mit ihrem Ex eine Wohnung bewohnt, wo beide im Mietvertrag gestanden haben. Nachdem meine Freundin da ausgezogen ist, hat ihr Ex noch eine Weile die alte Wohnung bewohnt. In dieser Zeit hat er von ihr den Schlüssel schon zurück verlangt. um des lieben Frieden willens, hat sie das gemacht. Nun hat er aber in dieser Zeit seinen Schlüssel drin vergessen und die Tür gewaltsam geöffnet, sodass jetzt die Türzarke kaputt ist.
Letzte Woche fand dann die Wohnungsübergabe statt. Leider war meine Freundin dazu nicht eingeladen. Bei dieser wurde natürlich die mangelhafte Zarke festgestellt.
Darf die Übergabe ohne einen der beiden Mieter erfolgen?
Kann meine Freundin das Protokoll deswegen anfechten?
Da bereits neue Mieter eingezogen sind, kann sie die von ihr komplett geleistete Kaution sofort zurückfordern?
Wird die Reperatur von der hinterlegten Kaution bezahlt und welche Möglichkeiten haben wir in diesem Fall die Kosten auf ihren Ex amzuwälzen?
Ich denke für die Hilfe.
Gruß René
Wer den Schaden verursacht, muss ihn Zahlen.
Gegenüber dem VM sind beide Haftbar.
Aber ihre Freundin kann die Kosten von Ihrem Ex einfordern.
Das Protokoll ist nicht anfechtbar!
Die Kaution wird an den jenigen zurückgezahlt, der die Kontodaten beim VM hinterlegt hat.
Ich geh einfach mal davon aus es wird der EX sein.
Sie muss sich also wegen alles an den Ex wenden