Wir wohnen seit 4 Jahren zur Miete. Im ersten Jahr fielen unter die Hausnebenkosten: Allgemeinstrom
Im zweiten Jahr: Allgemeinstrom und Wohngebäudeversicherung (65,65 Euro)
Im dritten Jahr: Allgemeinstrom, Wohngebäudevers. (341,88 Euro!!!!), Haftpflichtversicherung und Brandversicherung
Im vierten Jahr: Allgemeinstrom, Wohngebäudevers. (372,50 Euro!), Haftpflichtvers. Brandversicherung und Kaltwasser/Kanal.
Ist das eigentlich okay, dass jedes Jahr ein neuer Posten erscheint? Gehören die aufgeführten Positionen überhaupt zu den umlagefähigen Nebenkosten?
Wir müssen dieses Jahr aufgrund des Kaltwassers 261 Euro nachzahlen. Das kommt uns schon merkwürdig vor.
Hat jemand eine Ahnung, ob das korrekt ist?
Vielen Dank
bibo
Es kommt darauf an, ob die abgerechneten Kosten umlagefähig sind. Das ist eindeutig geregelt. In Ihrem Fall hat der Vermieter im Vorjahr vielleicht vergessen, umlagefähige Kosten einzubeziehen.
Sie haben das Recht, die Unterlagen beim Vermieter (oder dessen Verwalter) einzusehen. Dann können Sie auch feststellen, ob die Kosten sich derart verändert haben.