Hallo,
ich hab noch eine Frage auf der Mieterschutzbundseite habe ich etwas zu Staffelmietverträgen gelesen und das man dort keine Chance hat zu Kündigen im Zeitraum des Vertrages..aber wann handelt es sich um so einen Vertrag. Muss das direkt dort stehen oder reicht es wenn unter Miete und Nebenkosten eien Staffelmiete vereinbart ist. (für 3 Jahre) Der Mietvertrag selber aber auf unbestimmte Zeit läuft allerdings auch erstmals kündbar zu dem Zeitraum ist an dem das dritte Jahr der Staffelzahlunbg rum ist und dann ja auch keine erhöhung mehr erolgt?
Bin total verzweifelt ob der Vertrag nun rechtens ist oder nicht da keine Erklärung im Vertrag vorhanden...ausser das es eine Staffelmiete ist aber eine Verbindung zur Mietzeit gibt es nicht.
mfg justi
Hi,
wie ist denn die Staffelmiete ausgewiesen??? Da muss ganz genau der Betrag stehen um welchen die Miete erhöht wird. und zwischen jeder Erhöhung muss mindestens ein Jahr liegen. Sonst kein Staffelmietvertrag.
Ist sowieso etwas ungewöhnlich SMV nur 3 Jahre, normal sind 10 und mehr Jahre.
Kündigen kann man ein SVM zum Ablauf der 4Jahresfrist oder jederzeit danach unter einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
mfg
o.c.