Keine Reaktion auf Kündigung des Vermieters
Hallo Zusammen,

ich bin Mieter in einer Wohnung. Mein Vermieter hat mir, leider fristgerecht, die Kündigung per Einschreiben zugeschickt und einen Termin für eine Schlüsselübergabe gesetzt. Was passiert, wenn ich auf die Kündigung nicht reagiere und auch den Termin zur Schlüsselübergabe nicht wahrnehme? Darf mein Vermieter die Wohnung betreten und ein anderes Schloss einbauen?
Hallo Paramedic


wenn Ihr Vermieter alle Vorschriften bei der Kündigung hinsichtlich der Kündigungsform (auch Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs), Kündigungsfrist (beim Vermieter verlängert sich diese) und Kündigungsgrund (der Vermieter darf nur kündigen, wenn ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegt) beachtet hat, steht es Ihnen frei zu prüfen ob es Erfolg verspricht sich durch Widerspruch gegen die Kündigung zu wehren und ggf. einen Prozeß zu führen.

Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und muß grundsätzlich zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter zugegangen sein mit der Begründung des Widerspruchs.

Gewaltsamen Zutritt zu der von Ihnen bewohnten Wohnung kann sich der Vermieter jedoch vorläufig nicht verschaffen. Wenn Sie jedoch dabei bleiben, die Kündigung einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen und nicht zu reagieren, ist es nur eine Frage der Zeit bis zur Räumungsklage und und gewaltsamen Räumung.

Gruß
nanda-devi




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