Hallo,
ich wohne zusammen mit 2 Mitbewohnern in einer Wohngemeinschaft. Die Wohnung wurde 1996 renoviert und wird seitdem als WG vermietet – in wechselnder Besetzung, wobei nie alle drei gleichzeitig ausgezogen und von Ihrer Kündigungsfrist gebrauch machten, sondern stets von den Mietern selbst ein Nachmieter empfohlen wurde, der dann seinen Mietvertrag unterschrieben hat.
Obwohl jeder Mieter seinen eigenen Mietvertrag unterschreibt, haften alle drei gesamtschuldnerisch für die ganze Wohnung und demnach gleichermaßen für alle Räume.
Vor etwa drei Monaten zog ein Mitbewohner aus und nach dem üblichen Verfahren wurde ein Nachfolger bestimmt, der zwar bislang immer seine Miete bezahlt hat, den Mietvertrag aber noch nicht unterschrieben hat. Der Grund dafür ist folgender:
Die „Erstbesetzung“ 1996 hat dem Vermieter damals eine Kaution für die gesamte Wohnung bezahlt, die untereinander, aufgeschlüsselt nach der Größe des eigenen Zimmers, d.h. der Nicht-Gemeinschaftsräume, verteilt wurde. Bei jedem Auszug wurde der Kautionsanteil eines Mitbewohners an den jeweiligen Nachmieter weiterbelastet.
Der neue Mitbewohner weigert sich allerdings, den Mietvertrag zu unterschrieben und an seinen Vormieter die volle, anteilsmäßige Kaution zu bezahlen, da der die Bedingungen für eine volle Rückerstattung der Kaution seitens des Vermieter im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses für nicht gegeben hält. Denn der Teppich in „seinem“ Zimmer weist Klebstoff- und andere Flecken auf, die sich wohl nicht mehr entfernen und sich nicht einer „natürlichen“ Abnutzung zurechnen lassen. Der Mietvertrag fordert eine „fachmännische Reinigung“.
Der Vormieter pocht natürlich auf seinen Anteil der Kaution, die er ja auch seinem Vormieter bezahlt hat und bittet um eine dringende Klärung der Angelegenheit. Zudem hat er die Flecken nicht selbst oder nur teilweise verursacht.
Mit dem Vermieter hatten wir einen Termin, er kam vorbei, hat sich die Wohnung angesehen, uns den unakzeptablen Zustand des Teppichs in diesem Zimmer bestätigt (ist im Übrigen selbst mit Straßenschuhen über alle Teppiche gegangen) und hat die Verlegung bzw. die Bezahlung der Verlegung eines neuen Teppichs gefordert.
Die Fragen sind folgende:
- Kann der Vermieter einen neuen Teppich verlangen? Ich habe gehört, so eine Teppich unterliegt einem zeitbezogenen Wertverfall, wenn ja, wie lange ist die „gesetzmäßige Lebensdauer“ eines Teppichs? Kann möglicherweise überhaupt nichts mehr verlangt werden, da der Teppich ohnehin nach 7 ½ bis 8 Jahren vom Vermieter erneuert werden müsste? Muss auch berücksichtigt werden, wie viele Mieter das Zimmer bereits bewohnt haben (mind.5 seit 1996)?
- Wie kann der aktuelle Wert der Kaution festgestellt werden, wodurch der neue Mitbewohner eine Argumentationsgrundlage hätte, um eine verminderte Kautionsrückzahlung an den Vormieter zu begründen? Oder ist die einzige Möglichkeit, dass alle Mieter von der gesetzlichen Kündigungsfrist Gebrauch machen und das Mietverhältnis beenden, um dann eine Abnahme machen zu lassen?
Als besonders problematisch erachte ich, dass die WG gesamtschuldnerisch haftet, obwohl nur ein Zimmer betroffen ist. Das führt zu Unverständnis, da ja nur ein Zimmer betroffen ist.
Da im Sommer der nächste Auszug bevorsteht und auch dann wieder die Kautionsfrage geklärt werden muss, eilt die Angelegenheit.
Hilfe und Tipps sind mir also sehr nützlich!
Vielen Dank im Voraus
Matthias