Besucher
Mieter können in ihrer Wohnung so oft und so lange sie wollen Besucher empfangen. Steht im Mietvertrag etwas Gegenteiliges, so sind solche Klauseln unwirksam. Der Vermieter hat auch nicht das Recht, bestimmten Besuchern einfach ein Hausverbot zu erteilen. Ausnahme: Ein Besucher stört massiv den Hausfrieden. Auch das Liebesleben seiner Mieter geht den Vermieter nichts an: Wann und wie oft ein(e) Mieter(in) Damen- oder Herrenbesuch empfängt, ist ebenfalls alleine seine (ihre) Sache.