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Hallöchen ! :)
In meiner Nebenkostenabrechnung für 2003 wurden die Beiträge für Wasser/Kanal und Heizung und Warmwasser auf Basis des Vorjahres geschätzt, weil die Abrechnung der Heizkostenfirma bis zum 31.12.2004 dem Hausverwalter noch nicht vorlag. Alle anderen Werte entsprechen den tatsächlich entstanden Kosten. Muss ich eine Nachzahlung, die aufgrund zum Teil geschätzter Werte basiert, gegen mich gelten lassen und entrichten ? :oops:
Viele Grüße
kersk[/b:f7b9a4d541]
Kenne mich nicht so aus, aber ist sowas rechtens? Nur damit die Nebenkostenabrechnung nicht verjährt?
Meiner Meinung nach wäre es der Vermieter selbst entschuld, wenn er diese Belege nicht rechtzeitig eintreibt, oder?
Hallo,
eine Schätzung auf Basis der Werte aus der Vorperiode ist möglich, der Vermieter kann aber später nicht zum Nachteil des Mieters nachbessern, wenn sich heraus stellt, dass die Kosten in der abgerechneten Periode tatsächlich höher waren. Andererseits muss er aber die sich für die Mieter evtl. ergebenden Verbesserungen später verrechnen.
Josh