Grundbuch
Grundbuch
Im Grundbuch ist eingetragen, wer Eigentümer eines Grundstücks und der darauf gebauten Immobilie ist. Informationen darüber können in bestimmten Fällen auch für Mieter interessant sein – sofern ein berechtigtes Interesse besteht, haben sie Anrecht auf Einsicht in dieses Grundbuch.

Konkret kann dieses Interesse dann bestehen, wenn der Eigentümer der Immobilie wechselt. Mieter sollten die Miete nicht voreilig an den neuen Vermieter zahlen. Sie steht ihm in der Regel erst dann zu, wenn er als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. Allerdings: Teilt der alte Eigentümer mit, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die Miete an den neuen zu zahlen ist, so kann sich der Mieter darauf verlassen. Ein weiterer Fall: Kündigt der neue Eigentümer das Mietverhältnis, bevor er im Grundbuch eingetragen war, so ist dieses Kündigungsschreiben null und nichtig. Unerheblich ist dies jedoch in der Regel, wenn eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Dann gilt – je nach Ort/Bundesland – eine Sperrfrist von bis zu zehn Jahren für Eigenbedarfskündigungen.




Dieser Artikel kommt von Mieter-Themen - Kostenlos
http://www.mieter-themen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_3609.htm