Balkonbenützung in RMH
Wir haben ein RMH gemietet und lüften über dem Balkon unsre Betten und unsere Kleidung. Unser Vermieter hat uns dies verboten, seit er von einem Nachbarn angesprochen wurde.
In unserem Mietvertrag steht nichts, aus dem hervor geht, daß dies verboten wäre. Wir finden es sehr praktisch, da die Schlafzimmer und Kinderzimmer hinter dem Balkon liegen.
Kann uns der Vermieter kündigen, wenn wir das Haus weiter nach unseren Bedürfnissen nutzen?
HI,

gibts denn so was wie eine Hausordnung???

Hängt das Bettzeug über die Brüstung???


Bettzeug über dem Balkon lüften berechtig nicht zur Kündigung !!da liegt keine Mietvertragsverletzung vor!!


mfg

o.c.




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