Kündigungsfrist
Ist es rechtens, wenn der Vermieter die Kündigungsfrist im Vertrag auf 3 Monate jeweils zum Quartalsende festlegt?
Also wenn ich am 15. Januar kündigen will, geht das frühstens zum 30. Juni.
Hallo,

Quatsch, Die Kündigung ist spätestens am 3 Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.( BGB § 573 c)
Alle andere Vereinbarungen, insbesondere zum Nachteil des Mieters sind unzulässig.


MfG
O.C




Dieser Artikel kommt von Mieter-Themen - Kostenlos
http://www.mieter-themen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_3049.htm