Ist es rechtens, wenn der Vermieter die Kündigungsfrist im Vertrag auf 3 Monate jeweils zum Quartalsende festlegt?
Also wenn ich am 15. Januar kündigen will, geht das frühstens zum 30. Juni.
Hallo,
Quatsch, Die Kündigung ist spätestens am 3 Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.( BGB § 573 c)
Alle andere Vereinbarungen, insbesondere zum Nachteil des Mieters sind unzulässig.
MfG
O.C