Maklerprovision
Maklerprovision Bei Wohnraum ist es ist gesetzlich verboten (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz), eine Provision zu verlangen, wenn die vermittelnde Person rechtlich oder wirtschaftlich an dem betreffenden Wohnraum beteiligt ist. Das können sein: Verwalter, Eigentümer, Vermieter oder auch Mieter. Die Provisionshöhe darf zwei Monatskaltmieten (=ohne Betriebskosten etc.) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten. Unzulässig kassierte Provisionsleistungen können innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden. Zur besseren Beweiskraft zahlen Mieter die Provision also möglichst nicht bar, sondern mit Verrechnungsscheck oder per Überweisung.
Hallo, ich habe ein Problem, wir haben über den Hauseigentümer eine Whg. gemietet. Vorher hatten wir die Whg. bei einem Makler besichtigt, allerdings hat er mit uns keinen Termin gemacht, auch keine Namen oder Telefonnummern von uns verlangt oder notiert. Er hatte er einen Besichtigungstermin und wir sind einfach mit dazu gekommen. Da wir nicht eingesehen haben, ihm dafür über 1000€ zu zahlen, haben wir den Hausmeister und dann den Eigentümer auswendig gemacht,der war damit einverstanden, er hat gesagt, dass er selber auch den Mietvertrag machen kann,also der Makler hatte nicht das alleinige Mietrecht,es gab noch einen Makler und der Eigentümer war auch berechtigt direkt zu vermieten. Nun schreibt uns der Makler an und möchte die Provision, wir wohnen da schon seit 2 Monaten und haben einen Mietvertrag, sind wir da auf der sicheren Seite oder können wir Probleme bekommen ?
Danke und LG




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