Nebenkosten-Abrechnung Wasser nach Vorausszahlung?
Hallo,

heute kam meine Nebenkostenabrechnung.
Nun bin ich einigermaßen verwirrt.
Denn unser Vermieter hat das Wasser abgerechnet auf der Grundlage des Vorauszahlungsbescheides vom März 2004.
Muß er bei der Jahresabrechnung nicht den tatsächlichen Verbrauch berücksichtigen? Es entsteht dadurch eine hohe Nachzahlung, da dieser Vorauszahlungsbescheid geschätzt wurde. Wir sind erst in 2003 eingezogen und es war einigermaßen verwirrend wer wie was zu zahlen hat. Dadurch wurde hier die Wasseruhr das erste Mal im Februar 2004 abgelesen.
Trotzdem bin ich der Meinung das der tatsächliche Verbrauch maßgebend ist und keine Vorauszahlung.
Was ist richtig?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
LG Laazia
hat jede Wohnung eine eigene Wasseruhr?

Dann muss der tatsächliche Verbrauch berücksichtigt werden. Ansonsten kann auch ein geeigneter Umlageschlüssel (etwa nach Personen und Quadratmeter) verwendet werden. Maßgeblich ist aber jedenfalls die Endabrechnung des Wasserwerks für die abgeschlossene Abrechnungsperiode.

Bitten Sie den Vermieter um eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung, führen Sie jeden Punkt auf, der Ihnen Unklar ist oder fehlerhaft erscheint und verlangen Sie von jeder Rechnung eine Kopie (die Sie mit 25 Cent pro Seite auch bezahlen). Teilen Sie dem Vermieter in Ihrem Anschreiben mit, dass Sie aufgrund der Ungenauigkeiten von Ihrem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Nachforderung Gebrauch machen.
Hallo Gast,

erst mal vielen Dank für deine Antwort.
Also um es noch mal genauer zu beschreiben.
Wir wohnen zur Miete in einem Einfamilienhaus. Damit haben wir natürlich eine eigene Wasseruhr, d. h. der Verbrauch muß nicht umgelegt werden da er komplett auf uns entfällt.
Den Bescheid von der Stadt hat sie ja beigelegt als Kopie. Es ist vom März 2004 ein Vorauszahlungsbescheid. Sie hat also die von ihr in 2004 gezahlten Vorauszahlungen der Kanalnutzungsgebühr bei der Betriebskostenabrechnung umgelegt.
Aber Vorauszahlungen sind kein Verbrauch, lt. Aussage von bekannten hier in der Nachbarschaft, bekommen sie die Verbrauchs bzw. Neuberechnung der Vorauszahlung immer frühestens im Februar.
Frischwasser zahlen wir übrigens direkt an den Versorger.
Jedenfalls sagt sie es wäre so richtig und will es auch nicht ändern.

LG Laazia
ok, es geht also um die kommunalen Gebühren. Hier erhalten die Eigentümer zu Beginn des Jahres einen Gebührenbescheid für das entsprechende Jahr. Dieser Bescheid beziffert die tatsächlichen Abgaben und gibt seperat noch einmal extra an, wie der Eigentümer die gesamten Gebühren über das laufende Jahr verteilt zu bezahlen hat. Die Gebühren werden also zu Jahresbeginn festgesetzt und sind auch sofort fällig. Dem eigentümer wird lediglich eine Ratenzahlung gestattet.
Bei der Berechnung des Schmutzwassers kann die Stadt natürlich nicht wissen, wieviel Wasser im aktuellen Jahr verbraucht werden wird, mengenmässig beruht der Bescheid daher i. d. Regel auf der letzten Meldung darüber vom Wasserversorger an die Stadt (kannst du ja auch direkt vergleichen mit deinen Rechnungen vom Wasserwerk).

Das ist in der Regel auch nicht unbillig, wenn die Mengen über die Jahre in etwa die gleiche Größenordnung haben oder keine Mieterwechsel vorliegen. Schlimmstenfall bezahlst du eben die Schmutzwassermenge, die du im letzten Jahr verursacht hast.

Ich hoffe, das hilft.




Dieser Artikel kommt von Mieter-Themen - Kostenlos
http://www.mieter-themen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_3936.htm