Ein kniffliges Problem zum Thema Kosten beim Auszug ...
Hallo,

in Kurzfassung folgender Sachverhalt.
Anfang März diesen Jahres habe ich ein Zimmer in einer 3er-WG gemietet. Das Problem ist folgendes: ich habe leider nie in der WG gewohnt, sondern nur meine Möbel reingestellt.
Dies war natürlich nicht beabsichtigt, aber krankheitsbedingt konnte ich die Wohnung nicht nutzen. Ende April habe ich die Wohnung wieder gekündigt. Die Miete wurde bis dahin regelmäßig bezahlt.
Außerdem habe ich keinen schriftlichen Mietvertrag unterschrieben, sondern nur eine mündliche Vereinbarung mit meinen Mitmietern.
Da die Kündigungsfrist nun Ende Juli ausläuft und dieser Monat als einziger noch nicht bezahlt wurde, wollte ich wissen, ob ich das Recht habe die Kosten für die Nichtnutzung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser und Müll aus der Miete herauszurechnen ?
Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass der Vermieter die Wohnung insgesamt vermietet. D.h. eine Person aus unserer WG bekommt die Teilmiete von den 2 anderen Mietern und überweist dieses dann an den Vermieter. Da dieser eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschrieben hat und die Gesamtmietkosten für den Monat Juli bereits an der Vermieter überwiesen hat, schulde ich praktisch ihm noch die ausstehende Teilmiete.
Leider ist das noch nicht alles.
Da ich mich mit der WG verstritten habe, mache ich mir keine Hoffnung auf Rückerstattung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, weil ich mittlerweile weiß, dass der Vermieter (der leider sehr weit entfernt wohnt) die Nebenkostenabrechnung immer erst ein halbes Jahr danach für das Vorjahr erledigt und somit so viel Zeit vergangen ist, dass ich da wohl nur noch unter Umständen herankomme.
Tja, das ist nun mein Problem.
Wie ist das eigentlich: wenn ich keinen schriftlichen Mietvertrag habe, ist eine Mietkündigung meines Untermietverhältnisses jederzeit möglich, da ich praktisch noch Untermieter des Vormieters bin ?

Über Ratschläge freue ich mich.

Gruß
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