Hallo....
meine Tochter bewohnt ein Dachgeschoß eines 3-Familienhauses.
Nun soll eine neue Heizungsanlage installiert werden.
Meine Tochter wurde nun durch die Vermieterin aufgefordert, die Wohnung für diesen Zeitraum jederzeit begehbar zu halten ...sprich... den Schlüssel der Vermieterin zu Verfügung zu stellen.
Ist die zulässig?
Wer schützt sie vor ungewolltem "durchsehen" der Wohnung?
Gibt es irgendwelche zeitliche Begrenzungen?
Meine Tochter ist noch in der Ausbildung und kann sich derzeit keinen Urlaub mehr nehmen.....
Für schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.